Einrichtung darf Mitarbeiter zusätzliche Aufgaben zuweisen
Aghamiri, B.; · Altenheim, Hannover · 2012 · Heft 4 · S. 34 bis 35
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit Beginn des Arbeitsverhältnisses ist der Mitarbeiter mit Arbeiten im Bereich der Technik betraut wie z. B. der Reparatur von Türen, Möbeln der Bewohner, mit Kleinreparaturen, Austausch von Leuchtmitteln, Pflege der Außenanlagen und dabei insbesondere Rasenmähen, Vertikutieren und Laubrechen. Bei Bedarf reinigt er auch mit entsprechenden Spezial-geräten die Teppiche in den Gemeinschaftsräumen. Außerdem führt er Ausbesserungsarbeiten im Bereich des Malerhandwerks durch und überwacht die Heizungsanlage auf ihre Funktionsfähigkeit. Darüber hinaus ist er den Bewohnern bei dessen Ein-, Ausoder Umzug innerhalb des…