«Jede Institution bildet je nach Potenzial aus»
Horisberqer, K.; · Competence, Zürich · 2012 · Heft 4 · S. 21
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Ausbildungsverpflichtung verpflichtet Spitäler und Kliniken mit innerkantonalem Standort, die auf der Spitalliste des Kantons geführt sind, gemäss ihrem Potenzial zur Ausbildung von Gesundheitsfachleuten. Ab Inkrafttreten des neuen Pflegegesetzes gilt dies in gleichem Masse auch für die Pflegeheime, die der Kanton Aargau auf der Pflegeheimliste führt und welchen er dementsprechend eine Betriebsbewilligung erteilt hat sowie Spitexorganisationen mit Betriebsbewil-ligung. Die Häuser haben die Möglichkeit, diese Ausbildungen selber anzubieten oder bei einem anderen aargauischen Leistungserbringer einzukaufen. Di…