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«Jede Institution bildet je nach Potenzial aus»

Horisberqer, K.; · Competence, Zürich · 2012 · Heft 4 · S. 21

Dokument
132871
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Competence, Zürich
Autor:innen
Horisberqer, K.;
Ausgabe
Heft 4 / 2012
Jahrgang 76
Seiten
21
Erschienen: 2012-04-01 00:00:00
ISSN
1424-2168
DOI

Zusammenfassung

Die Ausbildungsverpflichtung verpflichtet Spitäler und Kliniken mit innerkantonalem Standort, die auf der Spitalliste des Kantons geführt sind, gemäss ihrem Potenzial zur Ausbildung von Gesundheitsfachleuten. Ab Inkrafttreten des neuen Pflegegesetzes gilt dies in gleichem Masse auch für die Pflegeheime, die der Kanton Aargau auf der Pflegeheimliste führt und welchen er dementsprechend eine Betriebsbewilligung erteilt hat sowie Spitexorganisationen mit Betriebsbewil-ligung. Die Häuser haben die Möglichkeit, diese Ausbildungen selber anzubieten oder bei einem anderen aargauischen Leistungserbringer einzukaufen. Di…

Schlagworte

AUSBILDUNG INSTITUTION BETREUUNG EINKAUF GESUNDHEIT UNTERNEHMEN PFLEGEHEIME BERUFE PATIENTEN MALUS ES PERSONEN WERBUNG MENSCHEN Competence Zürich