CareLit Fachartikel
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten in Auszügen(Patientenrechtegesetz)
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2012 · Heft 1 · S. 7 bis 15
Dokument
132919
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Behandelnde ist verpflichtet, dem Patienten zu Beginn der Behandlung und, soweit erforderlich, in deren Verlauf in verständlicher Weise sämtliche für die Behandlung wesentlichen Umstände zu erläutern, insbesondere die Diagnose, die Therapie und die zu und nach der Therapie zu ergreifenden Maßnahmen. Auf Nachfrage hat der Behandelnde den Patienten über erkennbare Behandlungsfehler zu informieren.
Schlagworte
THERAPIE
PATIENT
KRANKENKASSE
SOZIALGESETZBUCH
EINWILLIGUNG
BEHANDLUNGSFEHLER
PATIENTEN
LEISTUNG
ARBEITSVERHÄLTNIS
GESUNDHEIT
FREIHEIT
EIGNUNG
DOKUMENTATION
WAHRSCHEINLICHKEIT
HÖHE
RICHTLINIE