Die Vereinbarung des Erstattungsbetrages nach § 130b SGB V
Anders, H.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 3 · S. 81 bis 87
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mir dem Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (Arznei-mittelmarktneu-ordnungsgesetz — AMNO(i) ist der Marktzugang für Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen grundlegend neu gestaltet worden. Auf der Grundlage eines Beschlusses über eine frühe Nutzenbewertung nach § 35a Abs. 3 S. 1 SGB V (nachfolgend: „Be-schluss über Nutzenbewertung) durch den Gemeinsamen Bun-desausschuss („G-BA) vereinbaren die pharmazeutischen Unter-nehmer mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen („GKV-Spitzenverband) einen Erstattungsbetrag nach § 130b SGB V.2 In der Begründung des Kabinettsent…