Rückstellmusterverpflichtung beim Parallelimport
Pharma Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 3 · S. 88 bis 100
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach § 18 Abs. 1 Satz 1 AMWHV hat die für die Freigabe nach § 16 AMWHV verantwortliche sachkundige Person nach § 14 AMG sicher zu stellen, dass Rücksteifmuster von jeder Charge eines Fertigarzneimittels in ausreichender Menge zum Zwecke einer gegebenenfalls erforderlichen analytischen Nachtestung und zum Nachweis der Kennzeichnung einschließlich der Packungsbci-lage mindestens ein Jahr über den Ablauf des Verfalldatums hinaus aufbewahrt werden. Der Begriff der Charge bestimmt sich nach § 4 Abs. 16 AMG. Danach ist eine Charge die jeweils aus derselben Ausgangsmenge in einem einheit-lichen Herstellungsvorgang oder…