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Werbung für Arzneimittel an Fachkreise UWG SS 3, 4 Nr. 11; HWG 7 1 1; KL 2001/83/EG Art. 86 I

Pharma Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 3 · S. 119 bis 122

Dokument
132941
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2012
Jahrgang 34
Seiten
119 bis 122
Erschienen: 2012-03-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Der Kläger hat in erster Instanz die Auffassung vertreten, dass es sich um eine gegen § 7 Abs. 1 HWG verstoßende unzu-lässige Werbung handele. Der an dem Preisrätsel Teilnehmende erbringe nämlich keine wirtschaftliche Gegenleistung. Auch seien die ausgelohten Taschen keine Gegenstände von geringem Wert oder geringwertige Kleinigkeiten im Sinne von § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 HWG. Er hat deshalb beantragt, die Beklagte dazu zu verurteilen, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr für Arzneimittel mit der Ankündigung eines Gewinnspiels, wie es der Klage zugrunde gelegt wurde, zu werben. Ferner hat er die Erstattung…

Schlagworte

MARKETING BUNDESGERICHTSHOF ARZNEIMITTEL ENTSCHEIDUNG BROSCHÜRE RECHTSPRECHUNG WERBUNG RICHTLINIE HEILBERUFE WAHRNEHMUNG APOTHEKEN VERHALTEN LEISTUNG PATIENTEN ES EIGNUNG