Arzneimittelrechtliche Untersagungsverfügung VwGO § 80 V5; RL 2001/83/EG Art 1 Nr. 2; AMG $$ 2 I, 21, 69 I, 73, 96 Nr. 5; ASOG Bin §§ 11, 13
Pharma Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 3 · S. 122 bis 127
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Für die Einstufung eines Präparats als Arzneimittel können im Internet zugängliche werbende Aussagen bedeutsam sein, die mit dem Produktnamen verbunden sind und sich auf die an der Herstellung oder dem Verkauf beteiligten Firmen zurück-führen lassen. Ein nach Wegfall der arzneimittelrcchtlichen Zulassung unter Beibehaltung seiner bisherigen Bezeichnung im Internetversand angebotenes Präparat kann deshalb ungeachtet seiner zusätzlichen Kennzeichnung als „Nahrungs-ergänz-ungsmittel Arzneimittclcharakter haben. Der im Wege des Internetversandes stattfindende Reimport eines unter solchen Umständen als Präsentationsa…