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Arzneimittelrechtliche Untersagungsverfügung VwGO § 80 V5; RL 2001/83/EG Art 1 Nr. 2; AMG $$ 2 I, 21, 69 I, 73, 96 Nr. 5; ASOG Bin §§ 11, 13

Pharma Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 3 · S. 122 bis 127

Dokument
132942
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2012
Jahrgang 34
Seiten
122 bis 127
Erschienen: 2012-03-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Für die Einstufung eines Präparats als Arzneimittel können im Internet zugängliche werbende Aussagen bedeutsam sein, die mit dem Produktnamen verbunden sind und sich auf die an der Herstellung oder dem Verkauf beteiligten Firmen zurück-führen lassen. Ein nach Wegfall der arzneimittelrcchtlichen Zulassung unter Beibehaltung seiner bisherigen Bezeichnung im Internetversand angebotenes Präparat kann deshalb ungeachtet seiner zusätzlichen Kennzeichnung als „Nahrungs-ergänz-ungsmittel Arzneimittclcharakter haben. Der im Wege des Internetversandes stattfindende Reimport eines unter solchen Umständen als Präsentationsa…

Schlagworte

ARZNEIMITTEL WIRKUNG BERLIN URTEIL RECHTSPRECHUNG GESUNDHEIT INTERNET ZULASSUNG NAMEN DEUTSCHLAND EIGENTUM NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL SCHREIBEN NIEDERLANDE EUROPA TABLETTEN