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Achtung, Haftung

Rathke, B. G.; · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2012 · Heft 3 · S. 202 bis 204

Dokument
132982
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen
Autor:innen
Rathke, B. G.;
Ausgabe
Heft 3 / 2012
Jahrgang 29
Seiten
202 bis 204
Erschienen: 2012-03-01 00:00:00
ISSN
0175-4548
DOI

Zusammenfassung

Die Verantwortung von Krankenhaus-Geschäftsführern erstreckt sich auf sorgfältiges unternehmerisches Handeln. Risiken müssen rechtzeitig erkannt und in der Folge minimiert oder ausgeschaltet werden. Solche Risiken schlummern im Vertrags-wesen, das für manche Krankenhäuser derzeit Gegenstand der Investitionsplanung ist. Seiner Organisationspfiicht kann der Geschäftsführer innerhalb eines eigenen Beurteilungsund Entscheidungsspielraums nachkommen. Tritt jedoch ein Schadensereignis ein, weil Risiken übersehen wurden, muss der Geschäftsführer persönlich haften.

Schlagworte

GESCHÄFTSFÜHRER ORGANISATION BUNDESGERICHTSHOF KRANKENHAUS ENTSCHEIDUNG BRANDENBURG KRANKENHÄUSER PRAXIS ES GESELLSCHAFTEN VERTRÄGE VERHALTEN RECHTSPRECHUNG TELEFON SICHERHEIT RISIKO