Achtung, Haftung
Rathke, B. G.; · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2012 · Heft 3 · S. 202 bis 204
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Verantwortung von Krankenhaus-Geschäftsführern erstreckt sich auf sorgfältiges unternehmerisches Handeln. Risiken müssen rechtzeitig erkannt und in der Folge minimiert oder ausgeschaltet werden. Solche Risiken schlummern im Vertrags-wesen, das für manche Krankenhäuser derzeit Gegenstand der Investitionsplanung ist. Seiner Organisationspfiicht kann der Geschäftsführer innerhalb eines eigenen Beurteilungsund Entscheidungsspielraums nachkommen. Tritt jedoch ein Schadensereignis ein, weil Risiken übersehen wurden, muss der Geschäftsführer persönlich haften.