CareLit Fachartikel
Apotheke darf Pillen re-importieren
Mertens, A.; · Gesundheit + Gesellschaft, Remagen · 2012 · Heft 3 · S. 42 bis 43
Dokument
133011
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Deutsche Apotheker können über eine Zusammenarbeit mit Apotheken im europäischen Ausland Medikamente günstiger anbieten. Auf rezeptpflichtige Arzneimittel dürfen sie aber keine Rabatte geben. Für diese Präparate gelten die inländischen Preise, entschied der Bundesgerichtshof in letzter Instanz.
Schlagworte
APOTHEKE
ARZNEIMITTEL
AUSLAND
BAUPLANUNG
BERATUNG
BUNDESGERICHTSHOF
APOTHEKER
APOTHEKEN
ES
BERLIN
HÖHE
DEUTSCHLAND
SCHADENSERSATZ
GESUNDHEIT
BEURTEILUNG
EIGNUNG