CareLit Fachartikel
Beurteilungsfehler bei schriftlichen Aufsichtsarbeiten
Leuze, D.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2012 · Heft 4 · S. 133 bis 137
Dokument
133013
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Schriftliche und mündliche Prüfungen sind Teil eines VerwaltungsVerfahrens i.S.d. §9 VwVfG. Auch wenn nach §2 Abs. 3 Nr. 2 VwVfG einige Vorschriften dieses Gesetzes auf Prüfungen nicht anwendbar sind, sind doch die §§20F 21 VwVfG (ausgeschlossene Personen und Besorgnis der Befangenheit) auch im Prüfungsrechtsverhältnis zu berücksichtigen. Fehling1 geht sogar davon aus, dass §§20, 21 VwVfG bei der Überprüfung von Prüfungen und prüfungsähnlichen Beurteilungen ihren „wichtigsten Anwendungsbereich finden.
Schlagworte
RECHTSPRECHUNG
RECHT
ZEIT
LEISTUNG
ESSEN
BEURTEILUNG
PERSONEN
FREIHEIT
UNIVERSITÄTEN
FAKULTÄT
HAND
LITERATUR
ROLLE
VERSTÄNDNIS
INTELLIGENZ
TEMPERAMENT