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Erlass von Verwaltungsvorschriften durch den Senat von Berlin

Die Personalvertretung, Berlin · 2012 · Heft 4 · S. 145 bis 147

Dokument
133017
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2012
Jahrgang 55
Seiten
145 bis 147
Erschienen: 2012-04-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Die Antragsteller wollen gemäß ihren Ausführungen in Abschnitt 5a der Beschwerdebegründung geklärt wissen, ob der Senat von Berlin eine oberste Landesbehörde im Sinne von Art. 67 Abs. 2 der Verfassung von Berlin (VvB) und §2 Abs. 1 des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes (AZG) ist. Die Frage ist nicht entscheidungserheblich. Davon hängt die tragende Aussage im angefochtenen Beschluss, dass Entscheidungen des Senats von Berlin grundsätzlich nicht der Mitbestimmung der Personalvertretungen unterliegen (BA S. 6), nicht ab. Maßgeblich dafür sind vielmehr Wortlaut und Systematik der per-sonalvertretungsrechtlichen Bes…

Schlagworte

MITBESTIMMUNG ERLASS BEDARFSPLANUNG BAUPLANUNG RECHT RECHTSPRECHUNG BERLIN LANDESREGIERUNG LITERATUR Die Personalvertretung