Erlass von Verwaltungsvorschriften durch den Senat von Berlin
Die Personalvertretung, Berlin · 2012 · Heft 4 · S. 145 bis 147
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Antragsteller wollen gemäß ihren Ausführungen in Abschnitt 5a der Beschwerdebegründung geklärt wissen, ob der Senat von Berlin eine oberste Landesbehörde im Sinne von Art. 67 Abs. 2 der Verfassung von Berlin (VvB) und §2 Abs. 1 des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes (AZG) ist. Die Frage ist nicht entscheidungserheblich. Davon hängt die tragende Aussage im angefochtenen Beschluss, dass Entscheidungen des Senats von Berlin grundsätzlich nicht der Mitbestimmung der Personalvertretungen unterliegen (BA S. 6), nicht ab. Maßgeblich dafür sind vielmehr Wortlaut und Systematik der per-sonalvertretungsrechtlichen Bes…