CareLit Fachartikel
Der Begriff „Heim kommt fortan nicht mehr vor
Bachern, J.; · Care konkret, Hannover · 2012 · Heft 3 · S. 4
Dokument
133039
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der hessische Landtag hat unlängst das neue Landes-heimrecht beschlossen. Das Hessische Gesetz über Betreuungsund Pflegeleistungen (HGBP) bezieht ambulante Leistungserbringer mit ein und führt nun auch dort zu Doppelprüfungen. Geprägt wird das Gesetz von großem Misstrauen gegenüber der professionellen Pflege, die zukünftig insbesondere Maß-nahmen zur Gewaltprävention und zur Vermeidung von Freiheitsentziehungen nachweisen muss. Es bringt teilweise aber auch bessere Rahmenbedingungen, etwa für ambulant betreute Wohngemeinschaften.
Schlagworte
TAGESPFLEGE
GESETZ
HEIMAUFSICHT
RECHT
RECHTSVERORDNUNG
RISIKO
ES
WOHNGEMEINSCHAFTEN
ALTENHILFE
BERATUNG
UNTERLAGEN
WOHNUNG
VERTRÄGE
RECHTSANWÄLTE
INTERNET
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