CareLit Fachartikel

Der Begriff „Heim kommt fortan nicht mehr vor

Bachern, J.; · Care konkret, Hannover · 2012 · Heft 3 · S. 4

Dokument
133039
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Care konkret, Hannover
Autor:innen
Bachern, J.;
Ausgabe
Heft 3 / 2012
Jahrgang 15
Seiten
4
Erschienen: 2012-03-23 00:00:00
ISSN
1435-9286
DOI

Zusammenfassung

Der hessische Landtag hat unlängst das neue Landes-heimrecht beschlossen. Das Hessische Gesetz über Betreuungsund Pflegeleistungen (HGBP) bezieht ambulante Leistungserbringer mit ein und führt nun auch dort zu Doppelprüfungen. Geprägt wird das Gesetz von großem Misstrauen gegenüber der professionellen Pflege, die zukünftig insbesondere Maß-nahmen zur Gewaltprävention und zur Vermeidung von Freiheitsentziehungen nachweisen muss. Es bringt teilweise aber auch bessere Rahmenbedingungen, etwa für ambulant betreute Wohngemeinschaften.

Schlagworte

TAGESPFLEGE GESETZ HEIMAUFSICHT RECHT RECHTSVERORDNUNG RISIKO ES WOHNGEMEINSCHAFTEN ALTENHILFE BERATUNG UNTERLAGEN WOHNUNG VERTRÄGE RECHTSANWÄLTE INTERNET Care konkret