Arbeitgeberbewertungen in Medien -Was ist erlaubt?
BÄHRLE, R. J.; · Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein · 2012 · Heft 4 · S. 23 bis 25
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Fast zu jedem Produkt gibt es eine Bewertung von irgendeinem Institut, die - sofern sie gut ist - auch zu Werbezwecken eingesetzt wird. An diese Art der Bewertung haben wir uns gewöhnt. Wir gewöhnen uns aber mittlerweile auch daran, dass wir selbst im Internet alles Mögliche öffentlich bewerten, insbesondere durch die „Gefällt-mir-Buttons. Auf vielen Homepages werden die Nutzer ausdrücklich um ihre Meinung - und damit Bewertung - gebeten. Als Nutzer ist ihre / Ihre Meinung gefragt zu einem Produkt, den Service, den Preis und andere Merkmale. Vielen Nutzer geben gerne ihre Meinung zu diesen Aspekten ab und teilen…