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Arbeitgeberbewertungen in Medien -Was ist erlaubt?

BÄHRLE, R. J.; · Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein · 2012 · Heft 4 · S. 23 bis 25

Dokument
133136
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein
Autor:innen
BÄHRLE, R. J.;
Ausgabe
Heft 4 / 2012
Jahrgang 51
Seiten
23 bis 25
Erschienen: 2012-04-01 00:00:00
ISSN
0942-8623

Zusammenfassung

Fast zu jedem Produkt gibt es eine Bewertung von irgendeinem Institut, die - sofern sie gut ist - auch zu Werbezwecken eingesetzt wird. An diese Art der Bewertung haben wir uns gewöhnt. Wir gewöhnen uns aber mittlerweile auch daran, dass wir selbst im Internet alles Mögliche öffentlich bewerten, insbesondere durch die „Gefällt-mir-Buttons. Auf vielen Homepages werden die Nutzer ausdrücklich um ihre Meinung - und damit Bewertung - gebeten. Als Nutzer ist ihre / Ihre Meinung gefragt zu einem Produkt, den Service, den Preis und andere Merkmale. Vielen Nutzer geben gerne ihre Meinung zu diesen Aspekten ab und teilen…

Schlagworte

ARBEITGEBER ARBEITNEHMER UNTERNEHMEN INTERNET RECHT VERLETZUNG PRAXIS VERHALTEN ES PERSONEN WERBUNG ERGOTHERAPEUTEN ARBEITSVERHÄLTNIS Ergotherapie & Rehabilitation Idstein