Krankenversicherung bei ALG II / Sozialgeld
GP Gesundheitspolitische Informationen, Berlin · 2012 · Heft 3 · S. 1 bis 2
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wenn Sie unmittelbar vor dem Bezug von ALG II gesetzlich krankenversichert waren, bleiben Sie auch künftig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert. Das Jobcenter meldet Sie bei derselben Krankenkasse an, in der Sie bereits zuvor Mitglied waren. Der Gesetzgeber hat in diesem Fall für die Versicherungsbeiträge zur Krankenund Pflegeversicherung Pauschalen festgelegt. Diese werden vom Jobcenter übernommen und direkt an das Bundesversicherungs-amt (Gesundheitsfonds) gezahlt. Wenn für Sie eine Familienversicherung über den Eheoder Lebenspartner oder über die Eltern möglich ist, werden Sie beim…