Neuordnung der Verantwortungen in der Heilkunde? Die Richtlinie nach § 63 Abs. 3c SGB V zwischen Substitution und Delegation und die Folgen - 2. Teil
Heberlein, I.; · PflegeRecht, Neuwied · 2012 · Heft 3 · S. 143 bis 157
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit § 63 Abs. 3c SGB hat der Gesetzgeber einen aufwendigen und verschlungenen Weg gewiesen, der zu neuen Ufern führen soll. Es ist dem Bundesausschuss auferlegt, ärztliche Tätigkeiten auszuwählen und festzulegen, die im Rahmen von Modellvorhaben der Krankenkassen Pflegekräften als eigenständige Ausübung von Heilkunde übertragen werden können. Die Modellvorhaben sind von Krankenkassen aufzulegen. In diesen Vorhaben soll die Übertragung von ärztlichen Tätigkeiten erfolgen u. z. auf Berufsangehörige, die aufgrund einer Ausbildung nach den §§ 4 Abs. 7 KrPflG, 4 Abs. 7 AltPflG qualifiziert sind.