CareLit Fachartikel

Neuordnung der Verantwortungen in der Heilkunde? Die Richtlinie nach § 63 Abs. 3c SGB V zwischen Substitution und Delegation und die Folgen - 2. Teil

Heberlein, I.; · PflegeRecht, Neuwied · 2012 · Heft 3 · S. 143 bis 157

Dokument
133221
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Heberlein, I.;
Ausgabe
Heft 3 / 2012
Jahrgang 16
Seiten
143 bis 157
Erschienen: 2012-03-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Mit § 63 Abs. 3c SGB hat der Gesetzgeber einen aufwendigen und verschlungenen Weg gewiesen, der zu neuen Ufern führen soll. Es ist dem Bundesausschuss auferlegt, ärztliche Tätigkeiten auszuwählen und festzulegen, die im Rahmen von Modellvorhaben der Krankenkassen Pflegekräften als eigenständige Ausübung von Heilkunde übertragen werden können. Die Modellvorhaben sind von Krankenkassen aufzulegen. In diesen Vorhaben soll die Übertragung von ärztlichen Tätigkeiten erfolgen u. z. auf Berufsangehörige, die aufgrund einer Ausbildung nach den §§ 4 Abs. 7 KrPflG, 4 Abs. 7 AltPflG qualifiziert sind.

Schlagworte

BEDARFSPLANUNG RICHTLINIE DELEGATION TÄTIGKEIT KRANKENPFLEGE THERAPIE PRAXIS ES BERUFE ALTENPFLEGE ZULASSUNG BERUFSAUSÜBUNG KRANKENHÄUSER DEUTSCHLAND BESCHLEUNIGUNG BERLIN