CareLit Fachartikel

Zum Verbot der Kameraüberwachung in einem Kriseninterventionsraum während der Nachtzeit

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2012 · Heft 3 · S. 199 bis 204

Dokument
133228
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 3 / 2012
Jahrgang 16
Seiten
199 bis 204
Erschienen: 2012-03-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Das Oberlandesgericht hatte somit zum einen die Rechtsfrage zu entscheiden, ob die Verlegung des Beschwerdeführers von der Station F6 auf die Station F5 eine rechtswidrige Absonderung in einem besonders gesicherten Raum darstellt. Zum anderen, ob die Überwachung des Beschwerdeführers mittels Kamera rechtswidrig ist.

Schlagworte

STATION THERAPIE VERBOT ENTSCHEIDUNG RHEINLAND-PFALZ RECHTSPRECHUNG SCHULDUNFÄHIGKEIT GESICHT TÖTUNGSDELIKT PSYCHIATRIE NEUROLOGIE SCHIZOPHRENIE SPORT SCHREIBEN BESCHLEUNIGUNG PATIENTEN