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Arbeitgeber darf nach einer Behinderung fragen

Woerz, A.; · Care konkret, Hannover · 2012 · Heft 4 · S. 5

Dokument
133250
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Care konkret, Hannover
Autor:innen
Woerz, A.;
Ausgabe
Heft 4 / 2012
Jahrgang 15
Seiten
5
Erschienen: 2012-04-05 00:00:00
ISSN
1435-9286
DOI

Zusammenfassung

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 16. Februar 2012 (6 AZR 553/10) entschieden, dass nach sechs Monaten, also nach dem Erwerb des Sonderkün-digungsschutzes für behinderte Menschen, die Frage des Arbeitgebers nach einer Schwerbehinderung des Arbeitnehmers zulässig ist. Dies gilt insbesondere zur Vorbereitung von beabsichtigten Kündigungen.

Schlagworte

ARBEITGEBER KÜNDIGUNG ARBEITNEHMER BEHINDERUNG URTEIL PFLEGE MENSCHEN ES PRAXIS ARBEITSVERHÄLTNIS Care konkret Hannover