CareLit Fachartikel
Arbeitgeber darf nach einer Behinderung fragen
Woerz, A.; · Care konkret, Hannover · 2012 · Heft 4 · S. 5
Dokument
133250
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 16. Februar 2012 (6 AZR 553/10) entschieden, dass nach sechs Monaten, also nach dem Erwerb des Sonderkün-digungsschutzes für behinderte Menschen, die Frage des Arbeitgebers nach einer Schwerbehinderung des Arbeitnehmers zulässig ist. Dies gilt insbesondere zur Vorbereitung von beabsichtigten Kündigungen.
Schlagworte
ARBEITGEBER
KÜNDIGUNG
ARBEITNEHMER
BEHINDERUNG
URTEIL
PFLEGE
MENSCHEN
ES
PRAXIS
ARBEITSVERHÄLTNIS
Care konkret
Hannover