Jahrhundertreform von 1992 - nur alle 100 Jahre eine Reform?
Förter-Vondey, K.; · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2012 · Heft 4 · S. 50 bis 54
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1992 trat das BtG in Kraft, mit dem das bis dahin geltende Prinzip der Entmündigung durch das dem Wunsch und Wohl ver-pflichtete Prinzip der Betreuung ersetzt wurde. 20 Jahre später ist dieses Anlass, einerseits zurückzublicken auf die Zeit vorher, um die Bedeutung dieser von vielen als „Jahrhundertreform bezeichneten Veränderung zu würdigen, ander-erseits aber auch zu hinterfragen, inwieweit die damals gesetzten Ziele verwirklicht wurden, um schließlich ausgehend von einer Betrachtung der gegenwärtigen Situation unter dem Blickwinkel der UN-BRK den notwendigen gesetzlichen und untergesetzlichen Änderungsbedarf…