CareLit Fachartikel

Jahrhundertreform von 1992 - nur alle 100 Jahre eine Reform?

Förter-Vondey, K.; · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2012 · Heft 4 · S. 50 bis 54

Dokument
133304
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis
Autor:innen
Förter-Vondey, K.;
Ausgabe
Heft 4 / 2012
Jahrgang 21
Seiten
50 bis 54
Erschienen: 2012-04-01 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

1992 trat das BtG in Kraft, mit dem das bis dahin geltende Prinzip der Entmündigung durch das dem Wunsch und Wohl ver-pflichtete Prinzip der Betreuung ersetzt wurde. 20 Jahre später ist dieses Anlass, einerseits zurückzublicken auf die Zeit vorher, um die Bedeutung dieser von vielen als „Jahrhundertreform bezeichneten Veränderung zu würdigen, ander-erseits aber auch zu hinterfragen, inwieweit die damals gesetzten Ziele verwirklicht wurden, um schließlich ausgehend von einer Betrachtung der gegenwärtigen Situation unter dem Blickwinkel der UN-BRK den notwendigen gesetzlichen und untergesetzlichen Änderungsbedarf…

Schlagworte

BETREUUNG LEISTUNG RECHT WEITERENTWICKLUNG BEDARFSPLANUNG ENTWICKLUNG ZEIT ZIELE PRAXIS MENSCHEN GESELLSCHAFTEN FAMILIE ARMUT KRANKHEIT FASCHISMUS PSYCHIATRIE