CareLit Fachartikel
Zu den Aufgabenkreisen des Betreuers § 1902 BGB
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2012 · Heft 4 · S. 73 bis 74
Dokument
133315
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Für die wirksame Bevollmächtigung eines Rechtsanwaltes in einem Ehescheidungsverfahren benötigt der Betreuer den Aufgabenkreis „Vertretung im Ehescheidungsverfahren. Die Bestellung als Betreuer mit dem Aufgabenkreis „Vertretung vor Behörden und Gerichten dient lediglich der Klarstellung der Vertretungsberechtigung des Betreuers im Rahmen eines zugleich übertragenen Aufgabenkreises und ist deshalb alleine nicht ausreichend. (Leits. der Red.)
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
BETREUUNG
VOLLMACHT
BEDARFSPLANUNG
BEURTEILUNG
FRAU
EHE
HÄRTE
EHESCHEIDUNG
BtPrax
Betreuungsrechtliche Praxis