CareLit Fachartikel

Zu den Aufgabenkreisen des Betreuers § 1902 BGB

BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2012 · Heft 4 · S. 73 bis 74

Dokument
133315
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2012
Jahrgang 21
Seiten
73 bis 74
Erschienen: 2012-04-01 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Für die wirksame Bevollmächtigung eines Rechtsanwaltes in einem Ehescheidungsverfahren benötigt der Betreuer den Aufgabenkreis „Vertretung im Ehescheidungsverfahren. Die Bestellung als Betreuer mit dem Aufgabenkreis „Vertretung vor Behörden und Gerichten dient lediglich der Klarstellung der Vertretungsberechtigung des Betreuers im Rahmen eines zugleich übertragenen Aufgabenkreises und ist deshalb alleine nicht ausreichend. (Leits. der Red.)

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG BETREUUNG VOLLMACHT BEDARFSPLANUNG BEURTEILUNG FRAU EHE HÄRTE EHESCHEIDUNG BtPrax Betreuungsrechtliche Praxis