Bundesund Jugendfreiwilligendienst - Betriebsverfassungsbzw. Personalvertretungsrecht in der Einsatzstelle
Leube, K.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2012 · Heft 4 · S. 207 bis 212
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Freiwilligen im Bundesfreiwilligendienst wählen Sprecherinnen und Sprecher, die ihre Interessen gegenüber den Ein-satzstellen, Trägern, Zentralstellen und der zuständigen Bundesbehörde vertreten. Die Einzelheiten des Wahlverfahrens werden durch eine noch ausstehende Rechtsverordnung geregelt (§10 BFDG). Die Beteiligung der Freiwilligen ist nicht näher geregelt, die vorgesehene Rechtsverordnung bezieht sich nur auf die Wahl. Die Vorschrift ist vollkommen unzu-reichend. Offen bleibt, welche Interessen in welcher Form gegenüber welchen betrieblichen Institutionen von den Sprechern der Freiwilligen in der Einsat…