Kündigung des Chefarztes eines katholischen Krankenhauses wegen Wiederheirat
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2012 · Heft 4 · S. 233 bis 235
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach Art. 5 Abs. 1 GrO muss der Dienstgeber, wenn ein Mitarbeiter die Beschäftigungsanforderungen nicht mehr erfüllt, durch Beratung zu erreichen versuchen, dass dieser den Mangel auf Dauer beseitigt. Als letzte Maßnahme kommt eine Kündigung in Betracht. Gem. Art. 5 Abs. 2 GrO ist der Abschluss einer nach dem Glaubensverständnis und der Rechtsordnung der Kirche ungültigen Ehe ein schwerwiegender Loyalitätsverstoß, der eine Kündigung rechtfertigen kann. In diesem Fall ist nach Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GrO die Weiterbeschäftigung u. a. dann ausgeschlossen, wenn der Loyalitätsverstoß von leitend tätigen Mitarbeitern be…