Unwirksame Chefarztkündigung - Schadensersatz für entgangene Liquidationserlöse
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2012 · Heft 4 · S. 235 bis 238
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Kl. hat Anspruch auf Schadensersatz nach §280 Abs. 1 Satz 1, §283 Satz 1 BGB, weil es der Bekl. unmöglich geworden ist, ihm die Erwerbschance „Liqudationsrecht einzuräumen und sie diese Unmöglichkeit zu vertreten hat. [32] a) In §5 des Arbeitsvertrages haben die Parteien geregelt, dass die Tätigkeit des Kl. insbesondere im ambulanten Bereich „Nebentätigkeit ist, die die einwandfreie ärztliche Versorgung im stationären Bereich nicht beeinträchtigen darf, andernfalls die Bekl. zum Widerruf der erteilten Nebentätigkeits-Erlaubnis berechtigt sein sollte. Damit stellte das Liquidationsrecht des Kl. im ambulanten…