Knackpunkte beim ambulanten Operieren
Okpara-Hofmann, J.; · Hygiene + Medizin, Wiesbaden · 2012 · Heft 4 · S. 124 bis 130
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Gemäß § 36 (seit 28. 7. 2011 jetzt § 23) des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz; IfSG) unterliegen u. a. Einrichtungen für ambulantes Operieren der infektionshygienischen Überprüfung durch das Gesundheitsamt. Hierbei gilt der Grundsatz, dass eine ambulant durchgeführte Operation mit keinem größeren Infektionsrisiko verbunden sein darf als eine stationäre Operation. Seit dem Inkrafttreten des IfSG sind jetzt 10 Jahre vergangen. Dennoch werden bei den infektionshygienischen Überprüfungen durch den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) in Einrichtung…