CareLit Fachartikel

20 Jahre Betreuungsrecht - Rückblick und Ausblick

Diekmann, A.; · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2012 · Heft 1 · S. 5 bis 9

Dokument
133397
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis
Autor:innen
Diekmann, A.;
Ausgabe
Heft 1 / 2012
Jahrgang 21
Seiten
5 bis 9
Erschienen: 2012-01-01 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Nach dem am 01.01.1900 in Kraft getretenen BGB stellte die Entmündigung eine konstitutive Entscheidung über die Geschäftsfähigkeit eines Betroffenen dar.4 Ein Volljähriger, der entmündigt war, erhielt einen Vormund.* Auf die Vormundschaft für einen Volljährigen fanden die für die Vormundschaft bei Minderjährigen geltenden Vorschriften6 weitestgehend Anwendung.7 Der Vormund hatte für die Person des Mündels nur insoweit zu sorgen, als es der Zweck der Vormundschaft erforderte.8

Schlagworte

BETREUUNG BETREUUNGSRECHT REFORM GESETZ RECHT VORSCHRIFTEN BERLIN BUNDESREGIERUNG LEITLINIEN ISLAND FREIHEIT MENSCHEN KOSTENEINSPARUNGEN RECHNUNGSPRÜFUNG PRAXIS PATIENTENVERFÜGUNGEN