Unzulässigkeit einer Werbung mit ausgesuchten Natursubstanzen für ein Nahrungsergänzungsmittel (Echinacea und Holunderblüten) LFGB § 11 Abs. 1 Satz 1; HCVO Art. 3 Satz 2 lit. a) u…
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 4 · S. 64 bis 67
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach § 11 Abs. 1 Satz 1 LFGB ist es verboten, Lebensmittel unter irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung in den Verkehr zu bringen oder für Lebensmittel allgemein oder im Einzelfall mit irreführenden Darstellungen oder sonstigen Angaben zu werben. Eine solche irreführende Werbung liegt nach § 11 Abs. 1 Satz Nr. 2 LFGB insbesondere dann vor, wenn einem Lebensmittel Wirkungen beigelegt werden, die ihm nach den Erkenntnissen der Wissenschaft nicht zukommen oder die wissenschaftlich nicht hinreichend gesichert sind. Diese Vorschrift steht nicht im Widerspruch zu Art. 3 Satz 2 lit. a) und Art. 5 Abs. 1 lit…