Keine Irreführung mit dem Slogan „Der Tee mit Zzischh für ErfrischungsgetränkUWG S$ 4 Nr. 11, 5; LFGB §§ 11, 15; Richtlinie 2000/13/EG Art. 2
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 4 · S. 67 bis 69
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Verständnis des Durchschnittsverbrauchers ist allerdings schon lange an am Markt eingeführte Erfrischungsgetränke der Sparte Eis-Tee bzw. Ice-Tea gewöhnt und versteht auch, dass unter der Bezeichnung Tee auch solche Getränke angeboten würden, die nicht mit frisch aufgebrühten Teeblättern hergestellt werden. Der Slogan „mit Zzischh unter dem Hinweis auf der Flasche „mit Kohlensaure deute den Verbraucher nochmals darauf hin, dass es sich um ein Erfrischungsgetränk handele. Die Annahme des Verbrauchers, es handele sich um bei der Herstellung frisch aufgebrühten Tee, hält das Gericht für ausgeschlossen.