CareLit Fachartikel

Am tatsächlichen Aufwand orientieren

Altenheim, Hannover · 2012 · Heft 5 · S. 40 bis 43

Dokument
133507
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2012
Jahrgang 51
Seiten
40 bis 43
Erschienen: 2012-05-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Zum Schutz der Heimbewohner stellen die Richter daher klar, dass nur tatsächliche betriebsnotwendige Investitionsauf-wendungen umlagefähig sind. Ausgeschlossen sind Aufwendungen, die der Gewinnerzielung oder der Rücklagenbildung dienen. Unzulässig ist demnach die Umlage fiktiver Eigcnkapitalzinsen. Rückstellungen für Ersatzinvestitionen sowie Pauschalen für In-standhaltungsund Instandsetzungsmaßnahmen. Es dürfen nur die tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen Instandsetzungsund Instandhaltungskosten angesetzt werden.

Schlagworte

ALTENHEIM FINANZIERUNG KOSTEN HEIMBEWOHNER HEIMVERTRAG BILANZIERUNG ES RECHTSPRECHUNG INSTANDHALTUNG RISIKO POLITIK MENSCHEN HÖHE LESEN Hannover