Werbung für Entnahme und Einlagerung von Stammzellen aus Nabelschnurblut
Pharma Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 4 · S. 145 bis 149
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Beklagte betreibt eine kommerzielle (auch) autologe Na-bclschnurblutbank, angabegemäß die älteste und größte in Deutschland. Sie bietet an, bei der Geburt eines Kindes in Zusammenarbeit mit den Entbindungskliniken das Nabelschnur-blut des Kindes zu entnehmen, es aufzubereiten und in gefrorenen Zustand zu lagern sowie im Bedarfsfalle beauftragten Ärzten zur Verfügung zu stellen. Hierfür verlangt sie ausweislich ihres Internetauftritts für das Produkt „V.43 Euro 1.900 nebst einer jährlichen Gebühr L H. v. Euro 30, für das Produkt „V.34 Max Euro 2.490 nebst der jährlichen Gebühr i. H. v. Euro 30,-. Wegen ihres…