CareLit Fachartikel

Werbung für Entnahme und Einlagerung von Stammzellen aus Nabelschnurblut

Pharma Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 4 · S. 145 bis 149

Dokument
133524
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2012
Jahrgang 34
Seiten
145 bis 149
Erschienen: 2012-04-30 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Die Beklagte betreibt eine kommerzielle (auch) autologe Na-bclschnurblutbank, angabegemäß die älteste und größte in Deutschland. Sie bietet an, bei der Geburt eines Kindes in Zusammenarbeit mit den Entbindungskliniken das Nabelschnur-blut des Kindes zu entnehmen, es aufzubereiten und in gefrorenen Zustand zu lagern sowie im Bedarfsfalle beauftragten Ärzten zur Verfügung zu stellen. Hierfür verlangt sie ausweislich ihres Internetauftritts für das Produkt „V.43 Euro 1.900 nebst einer jährlichen Gebühr L H. v. Euro 30, für das Produkt „V.34 Max Euro 2.490 nebst der jährlichen Gebühr i. H. v. Euro 30,-. Wegen ihres…

Schlagworte

ARZNEIMITTEL MARKETING BUNDESGERICHTSHOF BEWERBUNG RECHTSPRECHUNG ABMAHNUNG WERBUNG STAMMZELLEN DEUTSCHLAND ARZNEIMITTELHERSTELLUNG THERAPIE VERSTÄNDNIS INTERNET ES BERUFSAUSÜBUNG ELTERN