CareLit Fachartikel
Keine einstweilige Verfügung gegen Warnung vor E-Zigarette gegen GesundheitsministeriumAMG §§2 1, 21 [; MPG §2 111
Pharma Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 4 · S. 154 bis 158
Dokument
133526
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Wcstfalcn ist für den Bereich des Arzneimittelund Medizinprodukterechts zuständig und damit grundsätzlich befugt, öffentlichkeitswirksame Informationen insbesondere über neue Entwicklungen in diesem Bereich zu verbreiten. Um eine solche Entwicklung handelt es sich auch bei den E-Zigaretten zur Aufnahme von Nikotin aus nikotinhaltigen Liquids. Die Einschätzung des Ministeriums, bei den E-Zigarcttcn handele es sich um Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes, ist vertretbar.
Schlagworte
WIRKUNG
RECHTSPRECHUNG
ARZNEIMITTEL
HANDEL
RICHTLINIE
AUFNAHME
GESUNDHEIT
PATIENTEN
KAPSELN
ZULASSUNG
GEWALT
INTENTION
REGIERUNG
GESETZGEBUNG
MENSCHEN
EIGNUNG