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Aufhebung des Gesamtstrafenausspruchs hinsichtlich Verurteilung wegen Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport StPO $$ 349 II, IV

Pharma Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 4 · S. 158 bis 162

Dokument
133527
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2012
Jahrgang 34
Seiten
158 bis 162
Erschienen: 2012-04-30 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Im Rahmen der Bewertungseinheit im Betäubungsmit-telstrafrccht, die für die gleichgelagcrte Konstellation des Inverkehrbringens von Arzneimitteln entsprechend gilt, ist eine einheitliche Tat anzunehmen, wenn ein und derselbe Güterumsatz Gegenstand der strafrechtlichen Bewertung ist. Dies kann auch vorliegen, wenn verschiedenartige Präparate Gegenstand der zu beurteilenden Geschäfte sind, etwa wenn diese „im Gesamtpaket erworben werden. Allerding müssen konkrete Anhaltspunkte dafür gegeben sein, dass bestimmte Einzelverkäufe aus einer einheitlich erworbenen Gesamtmenge herrühren.

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF SPORT URTEIL GESUNDHEIT ARZNEIMITTEL RECHTSPRECHUNG STEROIDE WOHNUNG VERHALTEN YOHIMBIN PATERNALISMUS AUGE CHARAKTER SPORTLER PERSONEN VERSTÄNDNIS