CareLit Fachartikel
Aufhebung des Gesamtstrafenausspruchs hinsichtlich Verurteilung wegen Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport StPO $$ 349 II, IV
Pharma Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 4 · S. 158 bis 162
Dokument
133527
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Rahmen der Bewertungseinheit im Betäubungsmit-telstrafrccht, die für die gleichgelagcrte Konstellation des Inverkehrbringens von Arzneimitteln entsprechend gilt, ist eine einheitliche Tat anzunehmen, wenn ein und derselbe Güterumsatz Gegenstand der strafrechtlichen Bewertung ist. Dies kann auch vorliegen, wenn verschiedenartige Präparate Gegenstand der zu beurteilenden Geschäfte sind, etwa wenn diese „im Gesamtpaket erworben werden. Allerding müssen konkrete Anhaltspunkte dafür gegeben sein, dass bestimmte Einzelverkäufe aus einer einheitlich erworbenen Gesamtmenge herrühren.
Schlagworte
BUNDESGERICHTSHOF
SPORT
URTEIL
GESUNDHEIT
ARZNEIMITTEL
RECHTSPRECHUNG
STEROIDE
WOHNUNG
VERHALTEN
YOHIMBIN
PATERNALISMUS
AUGE
CHARAKTER
SPORTLER
PERSONEN
VERSTÄNDNIS