Kliniken können auch haften
Mertens, A.; · Gesundheit + Gesellschaft, Remagen · 2012 · Heft 4 · S. 38 bis 39
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In Frankreich haften öffentliche Gesundheitseinrichtungen gegenüber ihren Patienten für Medizinprodukteschäden auch dann, wenn sie kein Verschulden trifft. Ob dieser Haftungsgrundsatz mit dem Europarecht vereinbar ist, hatte kürzlich der Europäische Gerichtshof (EuGH) zu entscheiden. In dem Fall ging es um einen seinerzeit 13-jährigen Jungen, der sich am 3. Oktober 2000 wegen eines chirurgischen Eingriffs in einer französischen Universitätsklinik befand. Dort legte man ihn auf eine Heizmatratze. Er erlitt dabei erhebliche Verbrennungen. Die Ursache für den gesundheitlichen Schaden war ein fehlerhaftes Temperatur…