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Die Initiative des Arbeitnehmers ist gefragt

WEBER, M.; · Pflegezeitschrift · 2012 · Heft 5 · S. 305 bis 307

Dokument
133668
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflegezeitschrift
Autor:innen
WEBER, M.;
Ausgabe
Heft 5 / 2012
Jahrgang 65
Seiten
305 bis 307
Erschienen: 2012-05-01 00:00:00
ISSN
0945-1129
DOI

Zusammenfassung

Eine gesetzliche Definition des Begriffs „Fortbildung findet sich in § 1 Absatz 4 Berufsbildungsgesetz. Hier heißt es: „Die berufliche Fortbildung soll es ermöglichen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erhalten und anzupassen oder zu erweitern und beruflich aufzusteigen. Das Berufsbildungsgesetz regelt die Fortbildung im Weiteren jedoch nicht; es beschränkt sich auf Regelungen zur beruflichen Ausbildung. Durch Fortbildungen werden - im Unterschied zur Weiterbild-ung - keine neuen Berufsabschlüsse erworben. Fortbildungen im Pflegebereich sind wegen der rasanten Entwicklung der Medizin sowie neuer Erkenntnisse…

Schlagworte

ARBEITNEHMER FORTBILDUNG ARBEITGEBER TVÖD KOSTEN RECHT MEDIZIN KRANKENPFLEGEPERSONEN RICHTLINIE WISSEN ES ARBEIT ZEIT RECHTSPRECHUNG HEILBERUFE KRANKENTRANSPORT