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Die Initiative des Arbeitnehmers ist gefragt

WEBER, M.; · Pflegezeitschrift · 2012 · Heft 5 · S. 305 bis 307

Dokument
133668
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflegezeitschrift
Autor:innen
WEBER, M.;
Ausgabe
Heft 5 / 2012
Jahrgang 65
Seiten
305 bis 307
Erschienen: 2012-05-01 00:00:00
ISSN
0945-1129
DOI

Zusammenfassung

Eine gesetzliche Definition des Begriffs „Fortbildung findet sich in § 1 Absatz 4 Berufsbildungsgesetz. Hier heißt es: „Die berufliche Fortbildung soll es ermöglichen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erhalten und anzupassen oder zu erweitern und beruflich aufzusteigen. Das Berufsbildungsgesetz regelt die Fortbildung im Weiteren jedoch nicht; es beschränkt sich auf Regelungen zur beruflichen Ausbildung. Durch Fortbildungen werden - im Unterschied zur Weiterbild-ung - keine neuen Berufsabschlüsse erworben. Fortbildungen im Pflegebereich sind wegen der rasanten Entwicklung der Medizin sowie neuer Erkenntnisse…

Schlagworte

ARBEITNEHMER FORTBILDUNG ARBEITGEBER TVÖD KOSTEN RECHT Pflegeversicherung Pflegezeitschrift