CareLit Fachartikel

Schädigung in Kauf genommen

Neelmeier, T.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2012 · Heft 4 · S. 731 bis 732

Dokument
133721
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt, Köln
Autor:innen
Neelmeier, T.;
Ausgabe
Heft 4 / 2012
Jahrgang 109
Seiten
731 bis 732
Erschienen: 2012-04-27 00:00:00
ISSN
0176-3695
DOI

Zusammenfassung

Als Arzt steht man mit einem Bein im Gefängnis. Hinter diesem häufig zu hörenden Spruch verbirgt sich die Sorge, dass Ärzte bekanntlich auch nur Menschen sind, die sich irren können (1). Staatsanwälte betonen daher mit Blick auf die hohen Hürden des Strafrechts, dass sie nur bei schweren Fehlern mit weitreichenden Folgen Anklage erheben (2). Wenn es aller-dings um die bewusste Unterwanderung medizinischer Standards geht, schreckt die Justiz auch vor harten Strafen nicht zurück.

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF KÖRPERVERLETZUNG ORGANISATION TOD REANIMATION ZEIT BEIN MENSCHEN TAGESKLINIK PATIENTEN SCHULD ANÄSTHESISTEN NOTFALLBEHANDLUNG HYPOXIE SYNDROM VERTRAUEN