CareLit Fachartikel
Schädigung in Kauf genommen
Neelmeier, T.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2012 · Heft 4 · S. 731 bis 732
Dokument
133721
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Als Arzt steht man mit einem Bein im Gefängnis. Hinter diesem häufig zu hörenden Spruch verbirgt sich die Sorge, dass Ärzte bekanntlich auch nur Menschen sind, die sich irren können (1). Staatsanwälte betonen daher mit Blick auf die hohen Hürden des Strafrechts, dass sie nur bei schweren Fehlern mit weitreichenden Folgen Anklage erheben (2). Wenn es aller-dings um die bewusste Unterwanderung medizinischer Standards geht, schreckt die Justiz auch vor harten Strafen nicht zurück.
Schlagworte
BUNDESGERICHTSHOF
KÖRPERVERLETZUNG
ORGANISATION
TOD
REANIMATION
ZEIT
BEIN
MENSCHEN
TAGESKLINIK
PATIENTEN
SCHULD
ANÄSTHESISTEN
NOTFALLBEHANDLUNG
HYPOXIE
SYNDROM
VERTRAUEN