„Es gibt keine Garantie auf ein gesundes Kind
Klinkhammer, G.; Korzilius, H.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2012 · Heft 4 · S. 736 bis 737
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In dem Fall hatten sich Eltern an uns gewandt, deren Kind an Mukoviszidose gestorben war. Für die Ethikkommission war damals der Wunsch des Paares nachvollziehbar, nach zwei Schwanger-schaftsabbrüchen nach Pränataldia-gnostik vor einer erneuten Schwangerschaft die Sicherheit zu haben, dass das Kind nicht an Mukoviszidose leidet. Die Kommission sah aber ein rechtliches Problem. Denn die PID kollidierte mit dem Em-bryonenschutzgesetz, das besagt, dass eine Eizelle nur mit dem Ziel befruchtet werden darf, den Embryo in die Gebärmutter zurückzusetzen und eine Schwangerschaft zu erreichen. Wir hätten ja bei der PID b…