CareLit Fachartikel
Pflegestufenzuordnungpflegerelevante Zeit ist im Zweifel großzügig zu bemessen
Schell, W.; · Kinderkrankenschwester, Lübeck · 2012 · Heft 5 · S. 215
Dokument
133750
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leistungsansprüche pflegebedürftiger Menschen aus der Pflegeversicherung sind im Wesentlichen davon abhängig, dass sie aufgrund konkreter Hilfenotwendigkeiten für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens einer von drei Pflegestufen zugeordnet sind (§ 14 SGB XI). Für die Zuordnung zu einer Pflegestufe ist ein bestimmter Zeitaufwand für die jeweiligen Hilfen erforderlich (§15 SGB XI).
Schlagworte
PFLEGEVERSICHERUNG
PFLEGESTUFE
ZEIT
ARZTPRAXIS
KRANKENKASSE
URTEIL
MENSCHEN
ESSEN
PRAXIS
RECHTSPRECHUNG
Kinderkrankenschwester
Lübeck