CareLit Fachartikel
Rechtskontrolle einer Wiederholungsprüfung zum Gesundheitsund KrankenpflegerVG Düsseldorf vom 24. 11. 2011 (15 K 4587/10)
Rechtsdepesche, Köln · 2012 · Heft 5 · S. 124 bis 125
Dokument
133782
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Kläger, der eine Ausbildung zum staatlich anerkannten Gesundheitsund Krankenpfleger absolviert hatte, unterzog sich erstmals im Sommer 2009 der staatliehen Prüfung für seine Ausbildung. Der schriftliche Prüfungsteil wurde mit der Note „befriedigend und der praktische Prüfungsteil mit der Note „ausreichend bewertet. Die mündliche Prüfung bewertete der Prüfungs-ausschuss mit der Gesamtnote „mangelhaft.
Schlagworte
AUSBILDUNG
RECHT
ENTSCHEIDUNG
KRANKENPFLEGE
KRANKENPFLEGER
ES
Rechtsdepesche
Köln