Koma nach Selbstextubation eines intubierten Patienten SchadenersatzansprücheBGB § 253, § 280, § 611, § 823 Abs. 1
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2012 · Heft 4 · S. 235 bis 245
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Haftungsprozesse, in denen der Patient seine Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld durchsetzen will, unterliegen den Rechtsnormen der Zivilprozessordnung sowie ungeschriebenen Grundsätzen des Zivilprozesses. Insofern besteht das grundsätzliche Problem des klagenden Patienten darin, dass er nicht nur die Tatsachen vortragen muss, aus denen sich der Behandlungsfehler ergibt, sondern darüber hinaus diese Tatsachen grundsätzlich auch zu beweisen hat. Erst wenn es dem geschädigten Patienten gelingt, den Behandlungsfehler, das Verschulden der Pflegefach kraft sowie die Ursächlichkeit des Behandlungsfehlers f…