CareLit Fachartikel

Obhutspflichtverletzung einer Reha-Klinik wegen mangelnder Nachschau bei einem Schlaganfall-Risikopatienten BGB §241 Abs. 2, §276, §278, §280 Abs. 1, §611

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2012 · Heft 4 · S. 246 bis 252

Dokument
133796
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 4 / 2012
Jahrgang 16
Seiten
246 bis 252
Erschienen: 2012-04-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Der Kläger wurde am 03-12.2007 zur Durchführung einer stationären Rehabilitationsmaßnahme im Hause der Beklagten aufgenommen. Er wurde in einem Einzelzimmer untergebracht und nahm die Mahlzeiten gemeinsam mit den Mitpatienten im Speisesaal der Klinik ein. Es wurden täglich mehrere Rehabilitations-anwendungen durchgeführt.

Schlagworte

MITARBEITER KRANKENHAUS PATIENT ENTSCHEIDUNG STATION RECHTSPRECHUNG PATIENTEN SCHADENSERSATZ MAHLZEITEN ES FRÜHSTÜCK ESSEN REHABILITATION THERAPIE LEBEN EIGENTUM