CareLit Fachartikel
Obhutspflichtverletzung einer Reha-Klinik wegen mangelnder Nachschau bei einem Schlaganfall-Risikopatienten BGB §241 Abs. 2, §276, §278, §280 Abs. 1, §611
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2012 · Heft 4 · S. 246 bis 252
Dokument
133796
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Kläger wurde am 03-12.2007 zur Durchführung einer stationären Rehabilitationsmaßnahme im Hause der Beklagten aufgenommen. Er wurde in einem Einzelzimmer untergebracht und nahm die Mahlzeiten gemeinsam mit den Mitpatienten im Speisesaal der Klinik ein. Es wurden täglich mehrere Rehabilitations-anwendungen durchgeführt.
Schlagworte
MITARBEITER
KRANKENHAUS
PATIENT
ENTSCHEIDUNG
STATION
RECHTSPRECHUNG
PATIENTEN
SCHADENSERSATZ
MAHLZEITEN
ES
FRÜHSTÜCK
ESSEN
REHABILITATION
THERAPIE
LEBEN
EIGENTUM