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Papstsatire rechtfertigt 12-wöchige Sperre von ArbeitslosengeldSGBIII §128 Abs. 1 Nr. 4, §144 Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 1, Abs. 3 Satz 1; BGB §626 Abs. 1

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2012 · Heft 4 · S. 264 bis 271

Dokument
133799
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 4 / 2012
Jahrgang 16
Seiten
264 bis 271
Erschienen: 2012-04-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Ein Arbeitnehmer kann sich nicht auf einen wichtigen Grund für den Abschluss eines Aufhebungsvertrags berufen, wenn er seine aus dem Dienstvertrag mit dem dem Caritasverband angeschlossenen Arbeitgeber folgende Loyalitätsobliegenheit, kirchenfeindliches Verhalten zu unterlassen, durch Veröffentlichung von Artikeln im Internet, in denen er Papst Benedikt XVI. in extremer Weise herabwürdigt, verletzt und ihm der Arbeitgeber deshalb eine fristlose verhaltensbedingte Kündigung androht.

Schlagworte

KÜNDIGUNG ARBEITGEBER URTEIL ARBEITNEHMER ABMAHNUNG KIRCHE VERHALTEN INTERNET RECHTSPRECHUNG ZEIT AUTORENSCHAFT ARBEIT ARBEITSLOSIGKEIT SCHREIBEN DRUCK ES