CareLit Fachartikel

Patientenaufklärung im Spiegel der Rechtsprechung des Jahres 2011

Das Krankenhaus, Berlin · 2012 · Heft 5 · S. 500 bis 505

Dokument
133862
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Krankenhaus, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2012
Jahrgang 104
Seiten
500 bis 505
Erschienen: 2012-05-01 00:00:00
ISSN
0340-3602
DOI

Zusammenfassung

Der Behandelnde ist verpflichtet, den Patienten über sämtliche für die Einwilligung wesentlichen Umstände aufzuklären, insbesondere über Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und spezifische Risiken des Eingriffs sowie über die Notwendigkeit, Dringlichkeit und Eignung des Eingriffs zur Diagnose oder zur Therapie und die Erfolgsaussichten des Eingriffs im Hinblick auf die Diagnose oder der Therapie. Bei der Aufklärung ist auch auf Behandlungsalternativen hinzuweisen, wenn mehrere Behandlungsmethoden zu wesentlich unterschiedlichen Belastungen, Risiken oder Heilungschancen führen können.

Schlagworte

RISIKO URTEIL AUFKLÄRUNGSPFLICHT PATIENT THERAPIE EINWILLIGUNG RECHTSPRECHUNG GESUNDHEIT PATIENTEN EIGNUNG WISSENSCHAFT WIRBELSÄULE MITTELHANDKNOCHEN PRAXIS GANG RECHTSANWÄLTE