CareLit Fachartikel
Rücklagenbildung und Vermögenszuführung bei steuerbegünstigten Körperschaften
Das Krankenhaus, Berlin · 2012 · Heft 5 · S. 505 bis 508
Dokument
133863
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein in der Praxis häufig unters chätzter Problemschwerpunkt für steuerbegünstigte Körperschaften ist das Gebot der zeitnahen Mittel Verwendung. Gemäß 5 55 Absatz 1 Nr. 5 Abgabenordnung (AO) sind steuerbegünstigte Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen grundsätzlich dazu verpflichtet, ihre Mittel zeitnah für steuerbegünstigte satzungsmäßige Zwecke zu verwenden. Eine zeitnahe Mittelverwendung ist gegeben, wenn die Mittel spätestens in dem auf den Zufluss folgenden Kalenderoder Wirtschaftsjahr für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden
Schlagworte
BILDUNG
BUNDESGERICHTSHOF
ERLASS
KRANKENHAUS
SCHLESWIG-HOLSTEIN
RECHT
PRAXIS
EINKOMMEN
STEUERN
HÖHE
FINANZVERWALTUNG
ES
JAHRESABSCHLUSS
LITERATUR
BEURTEILUNG
STIFTUNGEN