E-Learning in der Strahlenschutz-Qualifikation
Das Krankenhaus, Berlin · 2012 · Heft 5 · S. 514 bis 517
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Krankenhäuser, die nach Angeboten von Strahlenschutzkursen für ihre Mitarbeiter suchen, können davon ausgehen, dass entsprechende Schulungen von den zuständigen Aufsichtsbehörden der Länder (Ärztekammer, Regierungspräsidium oder Mini-sterium) zugelassen sind. Häufig sind auch die CME-Punkte (Continuing Medical Education} vom Veranstalter beantragt. Zulassung und Zertifizierung sind jedoch kein Gütesiegel für das didaktische Konzept und die Qualität der Kursreali-sation. Nur für Kurse mit einem E-Learning-Anteil von mehr als fünfzig Prozent ist die zusätzliche Zertifizierung durch die Staatliche Zentralstelle für…