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Die Prüflogik des Gesetzgebers: Überschneidungen und Unterschiede zwischen MDK-Prüfung und heimaufsichtlicher Überwachung

Richter, R.; · Gesundheit und Pflege, Köln · 2012 · Heft 4 · S. 56 bis 60

Dokument
133927
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Gesundheit und Pflege, Köln
Autor:innen
Richter, R.;
Ausgabe
Heft 4 / 2012
Jahrgang 2
Seiten
56 bis 60
Erschienen: 2012-04-01 00:00:00
ISSN
2191-3595
DOI

Zusammenfassung

Die Leistungen der Träger stationärer Pflegeeinrichtungen werden inhaltlich, strukturell und zeitlich engmaschig, minde-stens einmal jährlich, wiederkehrend oder anlassbezogen von den zuständigen Heimaufsichten (neuerdings: landes-recht-lich zuständigen Verwaltungsbehörden), dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) und zugelassenen oder bestellten Sachverständigen überwacht und geprüft. Die Heimaufsichten der Bundesländer prüfen -wie § 15 Abs. 1 Satz 4 HeimG a.F. formulierte -, ob die gesetzlich geregelten Anforderungen an den Betrieb eines Heimes erfüllt werden. Dage-gen prüft der MDK oder die bes…

Schlagworte

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