Die Prüflogik des Gesetzgebers: Überschneidungen und Unterschiede zwischen MDK-Prüfung und heimaufsichtlicher Überwachung
Richter, R.; · Gesundheit und Pflege, Köln · 2012 · Heft 4 · S. 56 bis 60
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Leistungen der Träger stationärer Pflegeeinrichtungen werden inhaltlich, strukturell und zeitlich engmaschig, minde-stens einmal jährlich, wiederkehrend oder anlassbezogen von den zuständigen Heimaufsichten (neuerdings: landes-recht-lich zuständigen Verwaltungsbehörden), dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) und zugelassenen oder bestellten Sachverständigen überwacht und geprüft. Die Heimaufsichten der Bundesländer prüfen -wie § 15 Abs. 1 Satz 4 HeimG a.F. formulierte -, ob die gesetzlich geregelten Anforderungen an den Betrieb eines Heimes erfüllt werden. Dage-gen prüft der MDK oder die bes…