CareLit Fachartikel
Die Beweislast liegt bei den Pflegekassen
Hopfenzitz, D.; · Care konkret, Hannover · 2012 · Heft 5 · S. 9
Dokument
134029
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit der Pflegereform 2008 haben Pflegeheime einen Anspruch auf einmalig 1 536 Euro, soweit Pflegebedürftige in eine niedrigere Pflegestufe eingestuft werden. Viele Kassen verweigern diesen Betrag indes immer noch. Mit einem Grundsatz-urteil nimmt das Sozialgericht Münster die Kostenträger nun in die Pflicht.
Schlagworte
GERICHT
PFLEGESTUFE
KRANKENKASSE
URTEIL
MITARBEITER
MOTIVATION
PFLEGEHEIME
ES
ROLLE
ARBEIT
INTERNET
Care konkret
Hannover