CareLit Fachartikel
Todescocktail auf Rezept?
Tolmein, O.; · Dr. med. Mabuse, Frankfurt · 2012 · Heft 5 · S. 53
Dokument
134066
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Beihilfe zum Suizid ist in Deutschland erlaubt. Dass dennoch vor Gericht und im Parlament sehr kontrovers darüber gestritten wird, ist bei genauerer Betrachtung aber nicht überraschend. Das Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf vorgelegt, wonach ein neuer Paragraf im Strafgesetzbuch die gewerbsmäßige Beihilfe zum Suizid -wie sie bei manchen Sterbehilfevereinen angenommen wird -unter Strafe stellen soll.
Schlagworte
SUIZID
ENTSCHEIDUNG
VERBOT
BERLIN
STRAFE
STRAFGESETZBUCH
MENSCHEN
GESUNDHEIT
DEUTSCHLAND
TOD
PATIENTEN
FREIHEIT
BERUFSAUSÜBUNG
KRANKHEIT
MENSCHENRECHTE
VERHALTEN