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Todescocktail auf Rezept?

Tolmein, O.; · Dr. med. Mabuse, Frankfurt · 2012 · Heft 5 · S. 53

Dokument
134066
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Dr. med. Mabuse, Frankfurt
Autor:innen
Tolmein, O.;
Ausgabe
Heft 5 / 2012
Jahrgang 37
Seiten
53
Erschienen: 2012-05-01 00:00:00
ISSN
0173-430X

Zusammenfassung

Die Beihilfe zum Suizid ist in Deutschland erlaubt. Dass dennoch vor Gericht und im Parlament sehr kontrovers darüber gestritten wird, ist bei genauerer Betrachtung aber nicht überraschend. Das Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf vorgelegt, wonach ein neuer Paragraf im Strafgesetzbuch die gewerbsmäßige Beihilfe zum Suizid -wie sie bei manchen Sterbehilfevereinen angenommen wird -unter Strafe stellen soll.

Schlagworte

SUIZID ENTSCHEIDUNG VERBOT BERLIN STRAFE STRAFGESETZBUCH MENSCHEN GESUNDHEIT DEUTSCHLAND TOD PATIENTEN FREIHEIT BERUFSAUSÜBUNG KRANKHEIT MENSCHENRECHTE VERHALTEN