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Missbrauchskontrolle bei Kettenarbeitsverträgen: Die Kücük-Entscheidung des EuGH zur Vertretungsbefristung nach §14 Abs-1 S.2Nr.3TzBfG

Persch, S.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2012 · Heft 5 · S. 268 bis 273

Dokument
134080
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Persch, S.;
Ausgabe
Heft 5 / 2012
Jahrgang 26
Seiten
268 bis 273
Erschienen: 2012-05-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Kettenarbeitsverträge aufgrund mehrfacher Befristung sind keine Seltenheit und bei weitem kein ausschließlich deutsches Phänomen. Dies hat die EU erkannt und bereits im Jahr 1999 mit der Befristungsrichtlinie 1999/70/EG Regelungen zur Stärkung des Bestandsschutzes geschaffen, um den Missbrauch von Kettenarbeitsverträgen zu verbieten. Mit der RL 1999/70/EG wurde die Rahmenvereinbarung über befristete Arbeite vertrage durchgeführt1. In den allermeisten Ländern Europas wurden in der Verpflichtung der Richtlinienumsetzung nationale Vorschriften zum Schutz vor entsprechenden missbräuchlichen Gestaltungsformen entwick…

Schlagworte

ARBEITNEHMER ARBEITGEBER RECHTSPRECHUNG BEDARFSPLANUNG BEURTEILUNG ARBEITSVERTRAG ZEIT VERTRÄGE PROGNOSE VERSTÄNDNIS ARBEITSPLATZ ARBEITSLEISTUNG ES ZIELE ELTERNURLAUB FREIHEIT