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Einkommenssicherung nach TV UmBw - persönliche Zulage TV UmBw §§6, 11; TVöD §§14, 37

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2012 · Heft 5 · S. 280 bis 281

Dokument
134083
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2012
Jahrgang 26
Seiten
280 bis 281
Erschienen: 2012-05-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Eine persönliche Zulage, die die/der Beschäftige gem. § 14 Abs. 3 Satz 2 TVöD während der vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor dem Verzicht auf die Arbeitsleistung nach § 11 TV UmBw (Ruhensregelung) ohne schädliche Unterbrechung bezogen hat, ist gem. § 6 Abs. 1 Satz 2 Buchst, b TV UmBw bei der Berechnung der Einkommens Sicherung und damit auch bei der Ermittlung der nach § 11 TV UmBw zustehenden Ausgleichs-zahlung zu berücksichtigen, ohne dass es darauf ankommt, ob die/der Beschäftigte die persönliche Zulage ohne die Ruhensregelung weiterhin bezogen hätte.

Schlagworte

TÄTIGKEIT TVÖD ARBEITER SERVICE SPRACHE URTEIL ARBEITSLEISTUNG RECHTSPRECHUNG HÖHE ARBEITSPLATZ Zeitschrift für Tarifrecht München