Einkommenssicherung nach TV UmBw - persönliche Zulage TV UmBw §§6, 11; TVöD §§14, 37
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2012 · Heft 5 · S. 280 bis 281
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine persönliche Zulage, die die/der Beschäftige gem. § 14 Abs. 3 Satz 2 TVöD während der vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor dem Verzicht auf die Arbeitsleistung nach § 11 TV UmBw (Ruhensregelung) ohne schädliche Unterbrechung bezogen hat, ist gem. § 6 Abs. 1 Satz 2 Buchst, b TV UmBw bei der Berechnung der Einkommens Sicherung und damit auch bei der Ermittlung der nach § 11 TV UmBw zustehenden Ausgleichs-zahlung zu berücksichtigen, ohne dass es darauf ankommt, ob die/der Beschäftigte die persönliche Zulage ohne die Ruhensregelung weiterhin bezogen hätte.