Streikausfallzeiten und Überstundenberechnung TVöD§7 Abs. 7
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2012 · Heft 5 · S. 285 bis 286
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der auf Grundlage des TVöD auf einem Baubetriebshof beschäftigte Kl. verlangt mit der Klage Überstund enzuschläge für 8,5 Stunden, die am 8.2.2010 aufgrund eines rechtmäßigen Warnstreiks ausgefallen waren. Er hatte in der betreffenden Woche die dienstplanmäßige Arbeitszeit von 39 Stunden mit geleisteter Arbeit nur geringfügig in einem von der Bekl. ausgeglichenen Ausmaß überschritten. Der Kl. meint, aus der Aufhebung der Arbeitspflicht bei Streikteilnahme folge, dass sich die Dauer der regelmäßigen Arbeitszeit i. S. d. § 6 Abs. 1 TVöD entsprechend reduziere und Überstunden nach diesem reduzierten Arbeitszeitsoll…