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Zivilrechtliche Relevanz des CE-Kennzeichens zugleich Anmerkung zum Urteil des AG Frankfurt a.M. v. 11.07.2011 31 C 635/11 (44)

Zach, M.; · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 1 · S. 4 bis 5

Dokument
134144
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MedizinProdukte Recht, Frankfurt
Autor:innen
Zach, M.;
Ausgabe
Heft 1 / 2012
Jahrgang 12
Seiten
4 bis 5
Erschienen: 2012-01-01 00:00:00
ISSN
1618-9027
DOI

Zusammenfassung

Die Anwendung, Bewerbung und auch die Kostenerstattung von Medizinprodukten sind des Öfteren Gegenstand zivilrecht-licher Streitigkeiten. Immer wieder wird erörtert, welches Gewicht einem CE-Kennzeichen zu kommt bei der Frage, ob das Medizinprodukt erstattungsrechtlich hinreichend wissenschaftlich erprobt ist, ob es äußerungsrechtlich zulässig ist, im Einzelfall seine Eignung im Hinblick auf bestimmte Therapieerfolge zu verneinen und welche Bedeutung die unterbliebene Aufbringung eines CE-Kennzeichens im kaufvertraglichen Gewährleistungsrecht hat. Es handelt sich hierbei jeweils um Rechtsfragen, zu deren Beantwo…

Schlagworte

MEDIZINPRODUKT GERICHT KOSTENERSTATTUNG KRANKENVERSICHERUNG ENTSCHEIDUNG GERÄT EIGNUNG ES DEUTSCHLAND PRAXIS RECHTSPRECHUNG PATIENTEN ZAHNIMPLANTATE UKRAINE KONSENS VERHALTEN