CareLit Fachartikel

Beihilferechtlicher Arzneimittelbegriff

MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 1 · S. 23 bis 26

Dokument
134149
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MedizinProdukte Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2012
Jahrgang 12
Seiten
23 bis 26
Erschienen: 2012-01-01 00:00:00
ISSN
1618-9027
DOI

Zusammenfassung

Das Verwaltungsgericht hat die Beklagte mit auf die mündliche Verhandlung vom 22. Dezember 2010 ergangenem Urteil zur Gewährung der begehrten Beihilfe verpflichtet. Zur Begründung hat es ausgeführt: Dem Kläger stehe ein Anspruch auf die begehrte Beihilfe nach Maßgabe des § 22 Abs. 1 Satz 1 Bundesbeihilfeverordnung zu, weil das Präparat Gepan instill ein Arzneimittel im Sinne dieser Vorschrift sei. Dem stehe seine Zulassung als Medizinprodukt nach dem Medizinproduktege-setz nicht entgegen. Der beihilferechtliche Arzneimittelbegriff umfasse die unmittelbar der Wiederherstellung der Gesundheit oder der Besserung un…

Schlagworte

ARZNEIMITTEL URTEIL RECHTSPRECHUNG WIRKUNG THERAPIE RHEINLAND-PFALZ RUHESTAND PROSTATA BLASE HÖHE ZULASSUNG GESUNDHEIT KRANKHEIT KRANKENBEHANDLUNG PATIENTEN UROLOGEN